AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen
Estelle Zink MA
Rainerstraße 13/15
5020 Salzburg
office@pr-aktisch.at
+436769506891
www.pr-aktisch.at
Inhaltsübersicht:
1. Geltung, Vertragsabschluss
2. Social Media Kanäle
3. Konzept- und Ideenschutz
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
6. Termine
7. Vorzeitige Auflösung
8. Honorar
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
11. Kennzeichnung
12. Gewährleistung
13. Haftung und Produkthaftung
14. Website Inhalte und Downloads
15. Rechtliche Hinweise
16. Datenschutz
17. Anzuwendendes Recht
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Estelle Zink MA (im Folgenden „Dienstleister“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Dienstleister und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von dem Dienstleister schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht der Dienstleister ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch den Dienstleister bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich.
2. Social Media Kanäle
Der Dienstleister weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von dem Dienstleister nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden.
Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Dienstleister übernimmt keine Garantie dafür, dass Inhalte wieder hergestellt werden können.
Der Dienstleister arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die er keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Der Dienstleister beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten.
Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann der Dienstleister aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde den Dienstleister vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt der Dienstleister dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach (beispielsweise im Rahmen eines Erstgespräches oder einer Erstanalyse), so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch den Dienstleister treten der potentielle Kunde und der Dienstleister in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde erkennt an, dass der Dienstleister bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung des Dienstleisters ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel, Contentplan Ideen usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von dem Dienstleister im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von dem Dienstleister Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies dem Dienstleister binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass der Dienstleister dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass der Dienstleister dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung (beispielsweise Kosten des Erstgespräches) befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei dem Dienstleister ein.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch den Dienstleister, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Dienstleisters.
4.2 Alle Leistungen des Dienstleisters (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.3 Der Kunde wird dem Dienstleister zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird ihn über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von dem Dienstleister wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Der Dienstleister haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen.
Wird der Dienstleister wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Dienstleister schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, den Dienstleister bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt dem Dienstleister hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
4.5 Umfang der vom Kunden beim Dienstleister gebuchten Leistungen sind wie im Vertrag definiert zu erbringen. Alle weiteren darüberhinausgehenden Leistungen müssen schriftlich vereinbart und entsprechend entlohnt werden.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Der Dienstleister ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Der Dienstleister wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
6. Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von dem Dienstleister schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Dienstleisters aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und der Dienstleister berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Befindet sich der Dienstleister in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er den Dienstleister schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.4 Der Dienstleister bietet kostenlose Erstgespräche an. Diese können online oder offline stattfinden. Erstgespräche sind kostenlos. Der Dienstleister behält sich allerdings das Recht vor, den zeitlichen Aufwand für die Vorbereitung auf das Erstgespräch zu verrechnen, sollte kein Vertrag zustande kommen. Der Betrag dafür ist mit 40 Euro netto festgelegt.
Sollte der Kunde im Zeitraum eines Jahres nach dem Erstgespräch auf den Dienstleister für das im Erstgespräch besprochene Projekt zurückkommen und es kommt ein Vertrag zustande, so wird dieser Betrag für die Projektkosten gutgeschrieben.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Dienstleisters weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Dienstleisters eine taugliche Sicherheit leistet;
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Dienstleister fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
7.3 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung des Dienstleisters – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er dem Dienstleister die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten.
Sollte der Kunde den Auftrag insofern verändern oder abbrechen (Ausnahmen hierfür sind gerechtfertigte Gründe wie Niederlegung des Gewerbes etc.. Die Gründe dafür sind vom Dienstleister individuell einzuschätzen.), dass der vereinbarte Stundenaufwand gemäß des Kostenvoranschlags für den Dienstleister sich um mehr als 50% verringert, steht es diesem frei neben den bisher erbrachten Leistungen zusätzlich weitere Stornogebühren zu verlangen. Diese können bis zu 60% des im Kostenvoranschlag beschriebenen maximalen Stundenpensums betragen.
Weiter ist der Dienstleister bezüglich dahingehender allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern des Dienstleisters, schad- und klaglos zu stellen.
Selbige Regelung gilt für zeitliche Verschiebungen des Projekts durch den Kunden um mehr als ein Monat.
8. Honorar
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Dienstleisters für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Dienstleister ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen, das sich über einen längeren Zeitraum erstreckt (zwei oder mehr Monate) ist der Dienstleister berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2 Das Honorar versteht sich als Nettohonorar. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat der Dienstleister für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3 Alle Leistungen des Dienstleisters, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle des Dienstleisters erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4 Kostenvoranschläge des Dienstleisters sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von dem Dienstleister schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird der Dienstleister den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von dem Dienstleister gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Dienstleisters.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Dienstleister die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Dienstleister sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4 Weiters ist der Dienstleister nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Dienstleister für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Dienstleisters aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von dem Dienstleister schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen des Dienstleisters, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Dienstleisters und können von dem Dienstleister jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck und über die vereinbarte Verwendungsdauer. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen des Dienstleisters jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des Dienstleisters setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von dem Dienstleister dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen des Dienstleisters, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Dienstleisters, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Dienstleisters und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
10.3 Für die Nutzung von Leistungen des Dienstleisters, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Dienstleisters erforderlich. Dafür steht dem Dienstleister und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen des Dienstleisters bzw. von Werbemitteln, für die der Dienstleister konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung des Dienstleisters notwendig.
10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht dem Dienstleister im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
10.6 Der Kunde haftet dem Dienstleister für jede widerrechtliche Nutzung oder Weitergabe in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
11. Kennzeichnung
11.1 Der Dienstleister ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Dienstleister und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2 Der Dienstleister ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, Social Media Kanälen und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
12. Gewährleistung
12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch den Dienstleister, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels aufzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Dienstleister zu. Der Dienstleister wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde dem Dienstleister alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Der Dienstleister ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Dienstleister mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Dienstleister ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet.
Der Dienstleister haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
Gibt der Kunde urheberrechtlich geschütztes Material an den Dienstleister weiter (vor allem zur Auftragsverarbeitung), ist der Dienstleister darauf schriftlich hinzuweisen und zu jedem Zeitpunkt klag- und schadlos zu halten.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber dem Dienstleister gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
13. Haftung und Produkthaftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Dienstleisters und seiner Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt.
Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche Haftung des Dienstleisters für Ansprüche, die auf Grund der von dem Dienstleister erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Dienstleister seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet.
Insbesondere haftet der Dienstleister nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat den Dienstleister diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Dienstleisters. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
14. Website Inhalte und Downloads
Diese Website bietet Downloads an. Diese können in Form von Checklisten, Whitepaper etc. dargestellt sein. Alle downloadbaren Inhalte unterliegen dem Copyright.
Die Downloads sind teils kostenpflichtig und teils kostenlos, aber zu jedem Zeitpunkt gekennzeichnet. Downloads, die voraussetzen, dass Daten an Estelle Zink weitergeleitet werden, wie Email Adresse, Name, die Eintragung in den Newsletter, etc., implementieren, dass Estelle Zink nach dem Download Kontakt aufnehmen darf, auch wenn dazu nicht explizit mittels eines Checkkästchens zugestimmt wurde.
Der Grund dafür ist das berechtigte Interesse, da ein spezifischer Download eines Angebots von Estelle Zink stattgefunden hat.
Für alle downloadbaren Inhalte wird keine Haftung oder Gewähr auf Vollständigkeit übernommen. Die Downloads sind ausschließlich ein Mehrwert, der durch Estelle Zink gestellt wird.
15. Rechtliche Hinweise
15.1 Der Dienstleister ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet dem Kunden Auskünfte bezüglich der Rechtslage im Bezug zum Auftrag zu erteilen. Der Dienstleister ist keine juristische Person und hat dahingehend keine Ausbildung. Der Dienstleister arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen für die Vertragserfüllung und versucht folglich alle rechtlichen Grundlagen einzuhalten.
15.2 Gibt der Dienstleister rechtliche Hinweise, ist dies eine unentgeltliche und freundliche Tat, die ihn zu keinem Zeitpunkt haftbar dafür macht. Es liegt in der Pflicht des Kunden rechtliche Grundlagen selbst zu überprüfen und sich dahingehend am aktuellen Stand zu halten und etwaige Schäden selbst zu tragen und den Dienstleister schad- und klaglos zu halten.
15.3 Verlangt der Kunde vom Dienstleister, dass eine vertraglich festgelegte Leistung von Dritten kopiert oder in zu ähnlichem Ausmaß gestaltet werden soll, ist der Dienstleister dazu verpflichtet den Kunden darauf hinzuweisen, dass dies rechtlich nicht in Ordnung ist. Dies kann mündlich oder schriftlich passieren, sofern der Dienstleister Kenntnis von einer Rechtsübertretung hat. Verlangt der Kunde trotzdem den Rechtsübertritt, kann der Dienstleister mit sofortiger Wirkung den Vertrag auflösen (alle bis dahin anfallenden Kosten sind vom Kunden zu tragen) oder den Vertragsinhalt erfüllen, ohne dafür rechtlich belangt zu werden. Der Kunde hat den Dienstleister klag- und schadlos zu halten.
15.4 Für rechtliche Hinweise über die Vertragsdauer hinaus gelten dieselben Regelungen, wie während der Vertragslaufzeit.
15.5 Ist es Vertragsinhalt, dass der Dienstleister dem Kunden bei der Erstellung/Betreuung/Bearbeitung seiner Website behilflich ist, sind dabei alle Rechtstexte ausgeschlossen. Es können lediglich unentgeltliche und freundliche Tipps gegeben, die den Dienstleister aber zu keinem Zeitpunkt haftbar machen. Alle daraus entstehenden Schäden sind vom Kunden selbst zu tragen.
16. Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Gibt der Auftraggeber dem Dienstleister zu Vertragserfüllungszwecken geheime Informationen wie Passwörter etc. weiter, hat der Dienstleister dafür zu sorgen, dass diese sicher aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Nach Vertragserfüllung werden diese Daten unmittelbar und unwiderruflich gelöscht.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
17. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Dienstleister und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
18.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstleisters. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Dienstleister die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
18.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Dienstleister und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Dienstleisters sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Dienstleister berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
18.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Stand Dezember 2023