Marketing für PsychotherapeutInnen
Du wartest bis sich deine Praxis selbst füllt? Warte nicht ab, sondern lass die Welt von deiner Tätigkeit als PsychotherapeutIn wissen!
Gesundheitsberufe wie PsychotherapeutInnen unterliegen gesetzlichen und ethischen Rahmenbedingungen hinsichtlich ihrer Werbung und ihres Marketings. Ich helfe dir dabei die richtigen und erlaubten Maßnahmen zu treffen.
Mit Online Marketingmaßnahmen wie einer Website oder Einträgen in verschiedenen Verzeichnissen, schaffst du Vertrauen und Sympathie. Informiere und überzeuge deine KlientInnen/PatientInnen durch ein qualitatives Marketing als PsychotherapeutIn.
Was ist im Marketing für PsychotherapeutInnen erlaubt?
Der Berufsgruppe Gesundheitsberufe, ist es erlaubt ihr Angebot online und offline darzustellen. Dabei sind Auftritte wie eine Website, Einträge in (Gesundheits)Verzeichnisse, (restriktive) Nutzung von Social Media oder Druckmaterialien, sowie der Einsatz von Logos erlaubt.
Dafür bilden die gesetzlichen und ethischen Vorschriften die Rahmenbedingungen. Marketing für PsychotherapeutInnen sollte als sogenanntes Pull Medium agieren. Das bedeutet, dass Informationen durch eine aktive Suche gefunden werden können.
Wozu brauche ich Marketingmaßnahmen?
Menschen ist es durch das Internet möglich, zu jeder Zeit jede Information zu recherchieren. Es werden Informationen und Angebote von PsychotherapeutInnen verglichen, bevor eine erste Kontaktaufnahme zustande kommt. Es zählt nicht mehr nur der geografische Faktor des Praxisstandortes, sondern auch die Sympathie, Online Bewertungen und der recherchierte Informationsgehalt.
Für einige Menschen ist es eine Überwindung sich Hilfe zu suchen und eine psychotherapeutische Praxis aufzusuchen. Unterstütze deine PatientInnen/KlientInnen bereits vor der ersten Kontaktaufnahme und ermögliche ihnen eine strukturierte Übersicht. Dabei kannst du ihnen beispielsweise Informationen über deine Leistungen und Fachrichtung zu Verfügung stellen.
Aus diesen und mehr Gründen ist es ratsam Praxismarketing zu betreiben. Hebe dich im gesetzlichen und ethischen Rahmen von Anderen ab, schaffe dir einen Vorteil mittels eines qualitativen und ansprechenden Online Auftritts deiner Praxis und verkleinere Barrieren für KlientInnen/PatientInnen.
Der Marketingmix für deine Praxis

Die Praxis Website
Eine Website bildet eine gute Basis eines jeden Marketings. Dieses Format des Online Auftritts bietet Raum für Aufklärung über deine Fachrichtung und allgemeine Informationen zu einer Therapie. Schaffe durch deine Website Sympathie und Vertrauen.
PsychotherapeutInnen dürfen Websites betreiben und darauf ihre Leistungen und Therapierichtung darstellen, Kontaktmöglichkeiten bieten oder auf ihre Standorte verweisen.
Trau’ dich Marketing zu betreiben – es wird sich lohnen.
Eintrag in Online Verzeichnisse
Online Verzeichnisse sind wie ein Telefonbuch mit viel mehr Informationen. Dazu zählen beispielsweise bestNET oder auch ein Google Eintrag.
Die Profile können detailliert aufbereitet werden und KlientInnen und PatientInnen können die richtige Praxis in ihrer Nähe, nach ihren Bedürfnissen und anhand der Rezessionen anderer finden.


Social Media Marketing für PsychotherapeutInnen
Social Media Marketing wird weder im Psychotherapiegesetz, noch in den Werberichtlinien ausdrücklich verboten. Dennoch ist zu beachten, dass es einige Rahmenbedingungen hinsichtlich der Inhalte gibt.
Informationen zu angebotenen Leistungen, dem eigenen Werdegang oder der eigenen Praxis dürfen veröffentlicht werden. Außerdem darf seriös und wahrheitsgemäß über Krankheitsbilder, therapeutische Maßnahmen etc. gesprochen werden.
Das Erstgespräch inklusive -analyse (im Wert von 140€) für dein Praxismarketing gehen auf mich. Wie PRaktisch!
Druckmaterialien und Logo
PsychotherapeutInnen ist es erlaubt Druckmaterialien wie Flyer über die eigene Leistungen in ihrer Praxis auszulegen und den KlientInnen und PatienntInnen als Lektüre anzubieten.
Auch Empfehlungsmarketing, also die (Marketing-)Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen, ist erlaubt. Beispielsweise dürfen diese grundlegenden Informationen in allgemeinmedizinischen Praxen ausgelegt werden.
Ebenfalls gibt es keine Einwände gegen ein Logo für Gesundheitsberufe. Ein Logo bietet einen sofortigen Wiedererkennungswert für dich und deine Praxis.

*Disclaimer: Ich bin keine Juristin und arbeite selbst nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen des mir bekannten Psychotherapiegesetzes und Werberichtlinien (PDF) für Gesundheitsberufe, im Besonderen für PsychotherapeutInnen.