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Praxismarketing für Ärzt*innen

Gesundheitsberufe sind in ihren Möglichkeiten des Marketings und der Werbung eingeschränkter als andere Berufsgruppen. Die durch das Gesetz und die Ethik aufgestellten Werberegeln besagen, dass Ärzte und Ärztinnen, sowie andere Gesundheitsberufe, ausschließlich restriktiv Praxismarketing betreiben dürfen.

Das bedeutet aber nicht, dass gänzlich auf Marketingmaßnahmen verzichtet werden muss! Ich habe PRaktische Informationen darüber, wie Praxismarketing betrieben werden darf* und sollte,

Was ist im Praxismarketing erlaubt?

Der Berufsgruppe Gesundheitsberufe, im besonderen Ärztinnen und Ärzten, ist es erlaubt ihr Angebot online und offline darzustellen. Dabei sind Auftritte wie eine Website, Einträge in (Gesundheits)Verzeichnisse, (restriktive) Nutzung von Social Media oder Druckmaterialien, sowie der Einsatz von Logos erlaubt.
Dabei gilt es, sich stets in den gesetzlichen und ethischen Rahmen zu bewegen und als sogenanntes Pull Medium zu agieren. Das bedeutet, dass Informationen durch eine aktive Suche durch Patient*innen gefunden werden können. Ein gegensätzliches Push Medium wäre beispielsweise eine Werbeeinschaltung im Radio, bei welchem Menschen ungewollt mit Informationen in Kontakt kommen.
Diese Regelungen und Optionen können überfordernd sein, wobei die Zeit anderweitig genutzt werden kann – befasse dich weiterhin mit deinen Patient*innen, ich helfe dir bei deinem Praxismarketing!

Wozu brauche ich Marketingmaßnahmen für meine Praxis?

Durch das Internet ist es möglich zu jeder Zeit jede Information zu recherchieren. Es werden Informationen und Angebote vergleichen – so auch Arztpraxen und medizinische Leistungen. Es zählt nicht mehr nur der geografische Faktor des Praxisstandortes, sondern auch die Sympathie, online Bewertung und der Informationsgehalt der online Suche.

Deshalb ist es wichtig Praxismarketing zu betreiben. Hebe dich im gesetzlichen und ethischen Rahmen von Anderen ab und schaffe dir einen Vorteil mittels eines qualitativen und ansprechenden Online Auftritts deiner Praxis.

Der Marketingmix für deine Praxis

Arztpraxis-Website-Mockup-Praxismarketing

Die Praxis Website

Eine Website bildet eine gute Basis eines jeden Marketings. Dieses Format des Online Auftritts bietet Raum für Informationen, Kontaktmöglichkeiten und schafft im besten Fall Sympathie und Vertrauen.

Ärztinnen und Ärzte dürfen Websites betreiben und darauf ihre Leistungen darstellen, Kontaktmöglichkeiten bieten und auf ihre Standorte verweisen.


Trau’ dich Praxismarketing zu betreiben – es wird sich lohnen.


Eintrag in Online Verzeichnisse

Online Verzeichnisse sind wie ein Telefonbuch mit viel mehr Informationen. Dazu zählen beispielsweise docfinder.at oder auch ein Google Eintrag.

Die Profile können detailliert aufbereitet werden und Patientinnen und Patienten können die richtige Praxis in ihrer Nähe, nach ihren Bedürfnissen und anhand der Rezessionen anderer Patient*innen finden.

Arztverzeichnis-Mockup


Social-Media-Marketing-für-Ärzte

Social Media Marketing für Ärzt*innen

Social Media Marketing wird weder im Ärztegesetz noch in den Werberichtlinien ausdrücklich verboten. Dennoch ist zu beachten, dass es einige Spielregeln hinsichtlich des Inhalts gibt.

Informationen zu angebotenen Leistungen, dem eigenen Werdegang oder der eigenen Praxis dürfen veröffentlicht werden. Außerdem darf seriös und wahrheitsgemäß über Krankheitsbilder, Anatomie etc. gesprochen werden.


Gemeinsam erarbeiten wir einen Marketingplan im Rahmen des Gesetzes!


Druckmaterialien und Logo

Ärztinnen und Ärzten ist es erlaubt Druckmaterialien wie Flyer über die eigene Praxis oder Leistungen in ihrer Praxis auszulegen und den Patiennt*innen als Lektüre anzubieten.
Auch Empfehlungsmarketing, also die (Marketing-)Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen, ist erlaubt.

Ebenfalls gibt es keine Einwände gegen ein Logo für Gesundheitsberufe. Ein Logo bietet einen sofortigen Wiedererkennungswert für die eigene Praxis.

Flyergestaltung-und-Logogestaltung-für-ärzte

*Disclaimer: Ich bin keine Juristin und arbeite selbst nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen des mir bekannten Ärztegesetzes und Werberichtlinien für Gesundheitsberufe, im Besonderen für ÄrztInnen.